Externer Brandschutzbeauftragter

Brandschutzbeauftragter

Durch Brände werden nicht nur erhebliche Sachschäden verursacht, sondern häufig auch ein Betrieb in eine bedrohliche Situation gebracht, die existenzgefährdend werden kann. Gerade kleine und mittlere Betriebe sind häufig davon betroffen. Kürzungen von Versicherungsleistungen, der Verlust von Aufträgen und Kunden bis hin zum „Worst Case“, der Betriebsschließung, können Folgen eines Brandereignisses werden.

Wird die Industriebaurichtlinie angewandt oder handelt es sich um ein Gebäude mit „besonderer Art und Nutzung“ ist ein Brandschutzbeauftragter vorgeschrieben. In einigen Bundesländern wird ein Brandschutzbeauftragter auch bei Verkaufsstätten mit einer Fläche von mehr als 2000 m² gefordert.

Auch wenn kein Brandschutzbeauftragter gefordert ist, sollte eine solche Person in die vorbeugenden Maßnahmen zur Gefahrenabwehr eines Betriebes eingebunden sein.

Funktion Brandschutzbeauftragter

Der Brandschutzbeauftragte ist eine vom Arbeitgeber schriftlich beauftragte und speziell ausgebildete Person die in dem Unternehmen den betrieblichen Brandschutz wahrnimmt.

Die Dienstleistung als externer Brandschutzbeauftragter ergänzt unser Leistungsspektrum. Gerne unterbreiten wir ihnen ein konkretes Angebot.

Wir bieten ihnen

Einen qualifizierten Brandschutzbeauftragten der nach BGI 847 der Berufsgenossenschaften zertifiziert ist. Umfangreiche Erfahrungen im vorbeugenden, organisatorischen sowie dem abwehrenden Brandschutz sind unsere Stärke. Regelmäßige Fortbildungen nach den einschlägigen Vorschriften halten unsere Mitarbeiter auf dem aktuellen Stand.

Vorteil eines externen Brandschutzbeauftragten

  1. Wir bieten ihnen einen Fachmann maßgeschneidert auf ihre Bedürfnisse.
  2. Erfahrungen aus allen Bereichen des vorbeugenden, organisatorischen und abwehrenden Brandschutz.
  3. Unsere Mitarbeiter befassen sich ständig mit aktuellen Geschehnissen.
  4. Wir unterliegen keiner „Betriebsblindheit“ und haben somit die wesentlichen Bedürfnisse im Fokus.
  5. Geringere und planbare Kosten nur für unsere erbrachten Leistungen.

Unsere Leistungen

  • Erstellung und Fortschreibung der Brandschutzordnung Teile A,B,C
  • Beratung bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und beim Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
  • Beratung bei der Ausstattung von Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und der Auswahl der geeigneten Löschmittel
  • Kontrolle der Flucht-, Rettungs-, Feuerwehr-, und Alarmpläne auf Aktualität und ggf. weitere Veranlassungen
  • Planen, Organisieren und Durchführen von Räumungs- und Brandschutzübungen
  • Teilnehmen und/oder Durchführen von Brandschutzbegehungen
  • Kontrollieren von Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutz und Rettung
  • Organisation und Sicherstellung der Wartung und Prüfung von brandschutztechnischen Anlagen
  • Aus- und Fortbildung von Brandschutzhelfern
  • Durchführung von Brandschutzunterweisungen
  • Mitwirkung bei:
    • Beurteilungen der Brandgefährdungen an Arbeitsplätzen
    • der Umsetzung des Brandschutzkonzepts
    • der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
    • der Ausarbeitung den Brandschutz betreffender Betriebsanweisungen
    • den Brandschutz betreffenden baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen
    • der Umsetzung behördlicher Anordnungen und Anforderungen des Feuerversicherers die den Brandschutz betreffen
    • der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
Anschrift

Feuerwehr-Ausbildungszentrum NRW
Von-Galen-Str. 36
47906 Kempen 

Hinweis für Einsatzkräfte

Alle Feuerwehr­ausbildungen und Fort­bildungen beim FAZ NRW wie Atemschutz nach Feuerwehr­dienst­vorschrift FwDV 7 und Grund­ausbildungen nach Feuerwehr­dienst­vorschrift 2 werden nur bei öffentlichen und privaten Feuerwehren anerkannt, wenn dieses im Vorfeld vom Leiter der öffentlichen sowie den privaten Feuerwehren genehmigt und schriftlich bestätigt wurde.

Diese gilt für Berufs­feuerwehren, Werk­feuerwehren, Betriebs­feuerwehren und Freiwillige Feuerwehren.

Kontakt

Telefon:+49 2152 / 559613
Mobil: +49 171 / 5350225
Fax:+49 2152 / 518334
E-Mail: kontakt@faznrw.de