Brandschutzhelfer

Ausbildung zum Brandschutzhelfer nach § 10 ArbSchG

  • Rechtliche Grundlagen sowie Aufgaben und Pflichten
  • Chemische und physikalische Grundlagen der Verbrennung
  • Brandursachen und Brandrisiken
  • Brandstoffe, Brandklassen, geeignete Löschmittel
  • Feuerlöschgeräte und -einrichtungen
  • Verhalten im Brandfall
  • Rettungswege in Gebäuden, Beschilderung, Pläne
  • Löschtaktik und Grenzen der Brandbekämpfung
  • Übung mit handbetätigten Feuerlöscheinrichtungen Feuerlöschern
Anschrift

Feuerwehr-Ausbildungszentrum NRW
Von-Galen-Str. 36
47906 Kempen 

Hinweis für Einsatzkräfte

Alle Feuerwehr­ausbildungen und Fort­bildungen beim FAZ NRW wie Atemschutz nach Feuerwehr­dienst­vorschrift FwDV 7 und Grund­ausbildungen nach Feuerwehr­dienst­vorschrift 2 werden nur bei öffentlichen und privaten Feuerwehren anerkannt, wenn dieses im Vorfeld vom Leiter der öffentlichen sowie den privaten Feuerwehren genehmigt und schriftlich bestätigt wurde.

Diese gilt für Berufs­feuerwehren, Werk­feuerwehren, Betriebs­feuerwehren und Freiwillige Feuerwehren.

Kontakt

Telefon:+49 2152 / 559613
Mobil: +49 171 / 5350225
Fax:+49 2152 / 518334
E-Mail: kontakt@faznrw.de