Willkommen im Feuerwehr-Ausbildungszentrum
Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Feuerwehr-Ausbildungszentrum in Nordrhein-Westfalen
Das Feuerwehr-Ausbildungzentrum in NRW ist eine private Einrichtung mit dem Ziel, Einsatzkräfte der Feuerwehren und Rettungsdienste realitätsnah und fachgerecht auszubilden.
Die Schwerpunkte liegen hierbei auf Menschenrettung, Einsatztaktik und Atemschutz aus den Fachbereichen Brandbekämpfung und Technische Hilfeleistung. Für den Bereich der Rettungs-/ Notfallmedizin bieten wir diverse Aus- und Fortbildungsveranstaltungen an.
Sonderseminare, wie "Sofortmaßnahmen am Unfallort" und "Erste-Hilfe" für Führerscheinbewerber, zählen ebenso zu unserem Angebot, wie die Ausbildung von Mitarbeitern von Gewerbe und Industrie im Bereich Brandschutz , Evakuierung und Atemschutz.
Das Feuerwehr Ausbildungszentrum NRW hat die Ermächtigung als Stelle zur Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe nach Berufgenossenschaftlichen vorgaben ( BGV A1). Wir unterliegen somit der Qualitätssicherungsstelle der VBG ( Verwaltungs- Berufsgenossenschaft). Wir sind auch eine anerkannte Stelle der Bezirksregierung Düsseldorf für die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen und Erster Hilfe.
Die Ausbildungkonzepte sind nach einheitlichen und aktuellen Standards mit führenden Institutionen abgestimmt. Auf Wunsch erstellen wir gerne individuelle Ausbildungsmodule, in denen Ihre eigenen Schwerpunkte Beachtung finden.
Unser mobiles Ausbildungskonzept macht es für Sie einfacher.
Hier kommen wir mit mobilen Brandsimulationsanlagen und einer Atemschutzstrecke nach DGUV 112-190 und FwDV 7 zu Ihnen und bilden Sie an Ihrem Feuerwehrgerätehaus aus.
--- Wichtige Information für Feuerwehrangehörige ------
Alle Feuerwehrausbildungen und Fortbildungen beim FAZNRW wie Atemschutz nach Feuerwehrdienstvorschrift FwDV 7 und Grundausbildungen nach Feuerwehrdienstvorschrift 2 werden nur bei öffentlichen und privaten Feuerwehren anerkannt, wenn dieses im Vorfeld vom Leiter der öffentlichen sowie den privaten Feuerwehren genehmigt und schriftlich bestätigt wurde.
Diese gilt für Berufsfeuerwehren, Werkfeuerwehren, Betriebsfeuerwehren und Freiwillige Feuerwehren